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9. April 2020Ist ihre Webseite noch auf dem aktuellen Stand?
Seit 01.05.2018 ist die DSGVO (EU-Datenschutzordnung) in Kraft. Diese stellt an Webseiten-Betreiber besondere technische und rechtliche Anforderungen parat. Verschiedene Gerichtsurteile verschärfen diese Situation immer wieder.
Jetzt handeln und keine Abmahnung erhalten
Laut einem Urteil des Münchener Landgerichts vom 20.01.2022 ist folgendes zu beachten:
Die Nutzung von Google Fonts ohne Einwilligung auf der eigenen Website verstößt gegen die EU-DSGVO und muss lokal auf dem eigenen Server gespeichert werden, welche von dort aus nachgeladen werden, sodass keine Daten (IP-Adresse, Browser) zu Google-Servern übertragen werden.
Das Urteil ist seit Kurzem rechtskräftig und Anwälte wie z. Bsp. Kilian Lennard aus Berlin sind bereits mit Abmahnungen beschäftigt.